Juli 2021
Vermögensabschöpfung und Regress in Cum/Ex-Fällen – Aktuelle Publikation von Dr. Carolin Sabel
Mit Urteil vom 28.07.2021 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Cum-Ex-Geschäfte in den Jahren 2007 bis 2011 den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Hinsichtlich der Tatbeteiligten hat der Bundesgerichtshof die Einziehung sog. Taterträge bestätigt. Bei der beteiligten Bank wurde die Einziehung von 176 Millionen Euro rechtskräftig. In aller Regel stellen sich im Zusammenhang mit Cum-Ex-Transaktionen eine Vielzahl komplexer Fragen des finanziellen Ausgleichs zwischen den Beteiligten.
Unsere Kollegin Dr. Carolin Sabel befasst sich (zusammen mit Dr. Carsten Kusche) in einer aktuellen Veröffentlichung insbesondere damit, welche unterschiedlichen Haftungsregime im Zusammenhang mit Cum/Ex-Transaktionen einschlägig sein können und welche Folgen dies für die Beteiligten haben kann (vgl. „Das Verhältnis von sanktionenrechtlicher Vermögensabschöpfung, steuerlicher Haftung und zivilrechtlichem Regress infolge einer Cum/Ex-Transaktion (Teil 1)", ZWH 2021, 195-203).
Wir gratulieren Frau Dr. Sabel zu dieser Veröffentlichung, die vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung von höchster Relevanz ist. Nach wie vor berät Kantenwein zu allen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen in Cum-Ex-Zusammenhängen.
Das Whitepaper zu diesem Thema finden Sie hier.