Steuerstrafrecht / Wirtschaftsstrafrecht
Die starke Schulter an Ihrer Seite
In wirtschafts- und/oder steuerstrafrechtlichen Fallgestaltungen müssen Berater über langjährige Erfahrung verfügen, sich schnell einarbeiten können und umgehend zur Verfügung stehen.
Wer Steuererklärungen abzugeben hat oder sich einfach nur im Wirtschaftsleben bewegt, ist strafrechtlichen Risiken ausgesetzt – heute mehr, als je zuvor. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen in solchen Ausnahmesituationen, und das seit vielen Jahren.
Während es früher die Ausnahme war, dass eine Betriebsprüfung in einem Steuerstrafverfahren mündete, gehört das heute leider zum Alltag. Auch kleinere Beträge werden von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter verfolgt. Ist der angebliche Hinterziehungsbetrag nur groß genug, scheint allein schon dieser Umstand die Ermittlungsbehörden zum Tätigwerden zu bewegen. Parallel hierzu sind die Zeitungen voll von Berichten über Manager, die sich wegen Untreue, Betrug oder Korruption strafbar gemacht haben sollen. Compliance-Abteilungen und Staatsanwaltschaften kennen hier kein Pardon.
Wir beraten und vertreten im Ermittlungsverfahren, im strafrechtlichen Gerichtsverfahren und in der Revision sowie in Fällen der Untersuchungshaft. Häufig wählen wir in Steuerstrafsachen einen steuerlichen Ansatz – keine Mehrsteuer, keine Steuerhinterziehung.