Sven Ceranowski

Transaktionssteuerspezialist<<
JUVE Handbuch 2015/2016
Sven Ceranowski
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
- Nationales und internationales Steuerrecht
- Besteuerung von Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen
- Umsetzung von Mitarbeiter-Beteiligungsprogrammen
- Unternehmensnachfolge
- Vertretung in Finanzverfahren
- Steuerstrafrecht
- Steuerliche Beratung von US-Investoren bei Akquisition deutscher Industrieunternehmen
- Steuerliche Beratung von Private Equity Fonds bei Akquisition deutscher Immobilienunternehmen
- Steuerliche Beratung der Umstrukturierung eines deutschen Industriekonzerns
- Steuerliche Beratung bei der Implementierung von Managementbeteiligungsmodellen nach Akquisition deutscher Industrieunternehmen
- Übertragung deutscher Familienunternehmen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- Prozessführung für deutsche Industrieunternehmen und Banken vor den Finanzgerichten und dem BFH
- Steuerliche Prozessvertretung von Managern im Rahmen von Haftungsverfahren
- Steuerliche Prozessvertretung von Gesellschaftern im Rahmen von Haftungsverfahren
Seit 2018
Kantenwein • Zimmermann • Spatscheck & Partner, Partner
2015 – 2018
Kantenwein • Zimmermann • Fox • Kröck & Partner, Partner
2007 – 2015
Weil Gotshal & Manges, München, Frankfurt
2000 – 2007
Oppenhoff & Rädler, Linklaters, Berlin, Frankfurt
1996 – 2000
Lignitz, Berlin
Deutsch, Englisch
- "Germany: Project Finance 2019”, Kapitel zu „Deutschland“ für den International Comparative Legal Guide to Project Finance Laws and Regulations, Ausgabe 2019
- "Zinsabzug bei Auslandsgläubigern“, in: Börsen-Zeitung 2014 Nummer 103, S. 9
- "Verlängerung der Veräußerungsfrist mit Wirkung für bereits nach altem Recht steuerentstrickte Grundstücke“, in: ZfIR 2001, S. 316
- "Wahlrecht zum Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung nach Bezug der Leistung aber vor Aufnahme der Tätigkeit“, in: ZfIR 2000, S. 821
- "Kunst als Betriebsvermögen: Ästhetische Werte“ (UMAG 10/2002, Special „Betriebs- und Privatvermögen“)
- Anmerkung zu dem EuGH-Urteil vom 8. Juni 2000, Rs. C-396/98 Schloßstraße, in: ZfIR 2000, S. 816
2021: Best Lawyers
Sven Ceranowski was recognized in The Best Lawyers in Germany for work in Tax Law.
2020: Juve Handbuch Steuern
„Oft empfohlen: Sven Ceranowski“
2020: Legal 500 – Deutschland
Von Mandanten als „einzigartig“ hervorgehoben ist die Aufstellung an der Schnittstelle zum Steuerrecht, die bei Post-M&A-Themen besonders zum Tragen kommt. Transaktionssteuerrechtler Sven Ceranowski wird unter anderem an dieser Stelle anerkannt. „Ceranowski ist ein herausragender Steuererxperte.“
2020: Handelsblatt
Das Handelsblatt zeichnet Sven Ceranowski als einen der „Besten Anwälte 2020“ für den Bereich „Steuerrecht“ aus.
2019: Handelsblatt
Sven Ceranowski wird vom Handelsblatt in der Kategorie "Bester Anwalt 2019" für den Bereich "Steuerrecht" geführt.
2018: JUVE Handbuch Steuern
„Häufig empfohlen: Sven Ceranowski“
2017: Legal 500 – Deutschland
„Mit dem „Experten für internationales Steuerrecht“ Sven Ceranowski von Weil, Gotshal & Manges LLP konnte man sich insbesondere in der steuerlichen Transaktionsbegleitung verstärken.“
2016: JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien
„Von Weil Gotshal kam mit Sven Ceranowski ein ausgewiesener Transaktionssteuerspezialist, der auch bei Re- u. Neufinanzierungen berät u. damit die Schnittstelle zur wachsenden Finanzierungsberatung der MDP-Kanzlei vergrößert.“
2016: Legal 500 – Deutschland
„Sven Ceranowski, zuvor bei Weil, Gotshal & Manges LLP, verstärkt seit 2015 die Steuerrechtspraxis der Kanzlei, die insbesondere im Rahmen von nationalen und internationalen Immobilientransaktionen sowie bezüglich der Überprüfung von Konzernstrukturen agiert.“