Sven Ceranowski

Sven Ceranowski


Partner
Rechtsanwalt 
Fachanwalt für Steuerrecht 

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Tätigkeitsschwerpunkte

  • Nationales und internationales Steuerrecht
  • Besteuerung von Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen
  • Umsetzung von Mitarbeiter-Beteiligungsprogrammen
  • Unternehmensnachfolge
  • Vertretung in Finanzverfahren
  • Steuerstrafrecht
  • Steuerliche Beratung von US-Investoren bei Akquisition deutscher Industrieunternehmen
  • Steuerliche Beratung von Private Equity Fonds bei Akquisition deutscher Immobilienunternehmen
  • Steuerliche Beratung der Umstrukturierung eines deutschen Industriekonzerns
  • Steuerliche Beratung bei der Implementierung von Managementbeteiligungsmodellen nach Akquisition deutscher Industrieunternehmen
  • Übertragung deutscher Familienunternehmen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  • Prozessführung für deutsche Industrieunternehmen und Banken vor den Finanzgerichten und dem BFH
  • Steuerliche Prozessvertretung von Managern im Rahmen von Haftungsverfahren
  • Steuerliche Prozessvertretung von Gesellschaftern im Rahmen von Haftungsverfahren

Seit 2018

Kantenwein • Zimmermann • Spatscheck & Partner, Partner

2015 – 2018

Kantenwein • Zimmermann • Fox • Kröck & Partner, Partner

2007 – 2015

Weil Gotshal & Manges, München, Frankfurt

2000 – 2007

Oppenhoff & Rädler, Linklaters, Berlin, Frankfurt

1996 – 2000

Lignitz, Berlin

Deutsch, Englisch

  • "Germany: Project Finance Laws and Regulations 2021", Überarbeitete Fassung des im Jahr 2019 veröffentlichten Kapitels zu „Deutschland“ für den International Comparative Legal Guide to Project Finance Laws and Regulations, Ausgabe 2021
  • "Germany: Project Finance 2019”, Kapitel zu „Deutschland“ für den International Comparative Legal Guide to Project Finance Laws and Regulations, Ausgabe 2019
  • "Zinsabzug bei Auslandsgläubigern“, in: Börsen-Zeitung 2014 Nummer 103, S. 9
  • "Verlängerung der Veräußerungsfrist mit Wirkung für bereits nach altem Recht steuerentstrickte Grundstücke“, in: ZfIR 2001, S. 316
  • "Wahlrecht zum Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung nach Bezug der Leistung aber vor Aufnahme der Tätigkeit“, in: ZfIR 2000, S. 821
  • "Kunst als Betriebsvermögen: Ästhetische Werte“ (UMAG 10/2002, Special „Betriebs- und Privatvermögen“)
  • Anmerkung zu dem EuGH-Urteil vom 8. Juni 2000, Rs. C-396/98 Schloßstraße, in: ZfIR 2000, S. 816

2024: Best Lawyers

Sven Ceranowski was recognized in The Best Lawyers in Germany for work in Tax Law.

2023: Handelsblatt

Gemäß dem Handelsblatt zählt Sven Ceranowski zu den „Besten Anwälte 2023“ für den Bereich „Steuerrecht“.

2023: Legal 500 - Deutschland

Sven Ceranowski ist „herausragend gründlich, responsiv und mitdenkend. Ich empfehle ihn ohne zu zögern weiter.“

2023: Best Lawyers

Sven Ceranowski was recognized in The Best Lawyers in Germany for work in Tax Law.

2022: Handelsblatt

Sven Ceranowski zählt laut Handelsblatt zu den „Besten Anwälten 2022“ auf dem Rechtsgebiet „Steuerrecht“.

2022: Legal 500 - Deutschland

Sven Ceranowski ist „genau, responsive, hartnäckig“ und hat einen Sinn für Lösungen.

2022: Best Lawyers

Sven Ceranowski was recognized in The Best Lawyers in Germany for work in Tax Law.

2021: Handelsblatt

Das Handelsblatt zeichnet Sven Ceranowski als einen der „Besten Anwälte 2021“ für den Bereich „Steuerrecht“ aus.

2021: Juve Handbuch Steuern

„Die Kanzlei hat mit Sven Ceranowski einen erfahrenen Prozessanwalt in ihren Reihen, der vor allem für Industrieunternehmen und Banken regelmäßig vor die Finanzgerichte und den Bundesfinanzhof zieht. Für den Bereich „Steuerstreit“ wird Sven Ceranowski häufig empfohlen.“

2021: Best Lawyers

Sven Ceranowski was recognized in The Best Lawyers in Germany for work in Tax Law.

2020: Juve Handbuch Steuern

„Oft empfohlen: Sven Ceranowski“

2020: Legal 500 – Deutschland

Von Mandanten als „einzigartig“ hervorgehoben ist die Aufstellung an der Schnittstelle zum Steuerrecht, die bei Post-M&A-Themen besonders zum Tragen kommt. Transaktionssteuerrechtler Sven Ceranowski wird unter anderem an dieser Stelle anerkannt. „Ceranowski ist ein herausragender Steuererxperte.“

2020: Handelsblatt

Das Handelsblatt zeichnet Sven Ceranowski als einen der „Besten Anwälte 2020“ für den Bereich „Steuerrecht“ aus.

2019: Handelsblatt

Sven Ceranowski wird vom Handelsblatt in der Kategorie "Bester Anwalt 2019" für den Bereich "Steuerrecht" geführt.

2018: JUVE Handbuch Steuern

„Häufig empfohlen: Sven Ceranowski“

2017: Legal 500 – Deutschland

„Mit dem „Experten für internationales Steuerrecht“ Sven Ceranowski von Weil, Gotshal & Manges LLP konnte man sich insbesondere in der steuerlichen Transaktionsbegleitung verstärken.“

2016: JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien

„Von Weil Gotshal kam mit Sven Ceranowski ein ausgewiesener Transaktionssteuerspezialist, der auch bei Re- u. Neufinanzierungen berät u. damit die Schnittstelle zur wachsenden Finanzierungsberatung der MDP-Kanzlei vergrößert.“

2016: Legal 500 – Deutschland

„Sven Ceranowski, zuvor bei Weil, Gotshal & Manges LLP, verstärkt seit 2015 die Steuerrechtspraxis der Kanzlei, die insbesondere im Rahmen von nationalen und internationalen Immobilientransaktionen sowie bezüglich der Überprüfung von Konzernstrukturen agiert.“