Steuerliche Nachfolgeberatung und Gemeinnützigkeitsrecht
Kontinuität durch aktive Nachfolge gestaltung und Einsatz von Stiftungen.
Die Kontinuität von Unternehmen und der Schutz privater Vermögen erfordert eine rechtzeitige, strategische Nachfolgeplanung.
Unser Team verfügt auf dem Gebiet der Nachfolgeplanung sowohl zivilrechtlich als auch steuerlich über langjährige Erfahrung und Expertise.
Die steuerliche Gesetzgebung im Erb- und Nachfolgefall befindet sich in ständiger Bewegung. Angesichts der gesetzgeberischen Unsicherheiten sind Ratschläge und Strukturvorschläge einer ständigen Überprüfung zu unterziehen. Wir verfolgen die aktuellen Entwicklungen und prüfen regelmäßig deren Relevanz für Fallgestaltungen unserer Mandanten.
Wir werden regelmäßig beauftragt, während der gesetzgeberischen Entwurfsphase durch wissenschaftliche und/oder praxisnahe Stellungnahmen Einfluss zu nehmen.
Wir beraten und vertreten Stiftungen in allen steuerlichen Fragen. Nachdem wir selbst auch Stiftungen gründen und als Stiftungsvorstände aktiv sind, sind wir mit den sich stellenden Problemen und konkreten Lösungsansätzen umfassend vertraut.