Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
EXPERTENWISSEN IN
VERSCHIEDENEN
DISZIPLINEN.
Mit der zunehmenden Komplexität wirtschaftlichen Handelns ist regelmäßig multidisziplinäres Fachwissen erforderlich, das bei uns vorhanden und in der Zusammenarbeit vielfach erprobt ist. Wir haben für alle relevanten Teilbereiche wirtschaftlicher Aktivitäten einschlägige Detailexpertise mit konkreter Anwendungserfahrung.
Im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht profitieren unsere Mandanten von unserem Expertenwissen verschiedener Fachrichtungen aus einer Hand: Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht, Bilanzrecht, Prozessrecht.
Mit der zunehmenden Komplexität wirtschaftlichen Handelns ist es für Unternehmen und Unternehmer nicht zielführend, sich nur von einer Person beraten zu lassen. Regelmäßig ist multidisziplinäres Fachwissen erforderlich, das bei uns vorhanden und in der Zusammenarbeit vielfach erprobt ist. Wir haben für alle relevanten Teilbereiche wirtschaftlicher Aktivitäten einschlägige Detailexpertise mit konkreter Anwendungserfahrung. Neben fachlicher Fundiertheit richten wir unsere Beratung darauf aus, dass diese einen unmittelbaren Nutzen für den Mandanten bringt. Wir geben klare Handlungsempfehlungen.
Wir sind bekannt für die erfahrene multidisziplinäre Verhandlungsführung selbst in schwierigen Situationen. Wir begleiten Mandanten im Rahmen nationaler und internationaler Transaktionen, Umstrukturierungen, zu Fragen des Kapitalmarktrechts, sowie im Zuge der Erstellung und Verhandlung gesellschaftsrechtlicher Regelungen. Wir haben einen Schwerpunkt bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung von Generationsnachfolgen in Familienunternehmen und sonstigem Übergang großer Vermögen.
CORPORATE GOVERNANCE & COMPLIANCE
Wir handeln nach dem Grundsatz „risk comes from not knowing what you're doing" (Warren Buffett). Relevante Sachverhalte ermitteln und analysieren wir deswegen so intensiv, dass wir sie wirklich verstanden haben. So beraten wir bei kritischen und oft unternehmensrelevanten Betriebsprüfungen. Wir kennen die Funktionsweise der Steuerbehörden und können uns in diese hineinversetzen. Wir sind fachlich kompetente Ansprechpartner auf Augenhöhe.
Wir sind regelmäßig in Korruptionssachverhalten tätig und zwar sowohl für geschädigte Unternehmen als auch für Unternehmen, in deren Bereich sich Profiteure von Korruption bewegen. Wir haben umfassende Erfahrung in der steuerlichen und rechtlichen Aufarbeitung korruptiver Sachverhalte und zwar einschließlich der zivilrechtlichen Bereinigung von Mitarbeiter-Fehlverhalten. Hierzu gehört auch die Untersuchung und Aufklärung, wenn Indizien für Fehlverhalten vorliegen.
Es gibt wenige Kanzleien unseres Zuschnitts, die mehr Erfahrung im Steuerstrafrecht aufweisen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erstellung von Selbstanzeigen und der Beratung und Vertretung in Steuerstrafverfahren. Dabei vertreten wir in der Regel nicht strafrechtlich, sondern ziehen fallabhängig erfahrene Kollegen hinzu. Dieses arbeitsteilige Vorgehen in einem höchst sensitiven Bereich hat sich regelmäßig bewährt, da optimale Ergebnisse erfahrungsgemäß arbeitsteilig erreicht werden. Auf diese Weise werden auch Interessenkonflikte vermieden.
Für unsere Mandaten erledigen wir selbstverständlich auch Tax Compliance wie die Erstellung von Steuererklärungen und die Erstellung von Buchhaltungen.