Peer Review
Prüfung der Prüfer.
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätskontrolle für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften führen wir als von der Wirtschaftsprüferkammer zugelassene Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 3 WPO regelmäßig Peer Reviews durch – und zwar schwerpunktmäßig für kleine und mittelgroße Kanzleien und Sozietäten.