Mai 2022

Fachanwalt für Erbrecht: Wir beglückwünschen unseren Partner Dr. Stefan Hackel zum neuen Titel

Wir freuen uns, dass unser Partner Dr. Stefan Hackel bereits mit Wirkung zum 12. Mai 2022 den Titel Fachanwalt für Erbrecht führen darf und gratulieren dazu herzlich.

Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Stefan Hackel ist bereits seit dem 1. Januar 2015 in unserer Kanzlei tätig, seit dem 1. Januar 2020 als Partner. Herr Dr. Hackel ist spezialisiert im Handels-, Gesellschafts- und Erbrecht, mit Schwerpunkt und besonderer Expertise bei streitigen Auseinandersetzungen in diesen Bereichen. Mehr über Dr. Stefan Hackel erfahren Sie hier.